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01.08.2010  

 

PRESSEBERICHTE

Firmenleitung in der Pflicht
Gesetzgeber verschärft Anforderungen an IT-Sicherheit in Firmen

FAZ - Mittwoch, 9. März 2005

Das Jahr 2005 wird einen entscheidenden Richtungswechsel mit sich bringen: IT- Security wird aus Haftungsgründen zunehmend zur Chefsache. Denn der Gesetzgeber nimmt das Firmenmanagement verstärkt in die Pflicht, für einen sicheren Datenverkehr zu haften. Gesetzliche Auflagen durch Sarba-nes Oxley, Basel II oder das neue Urheberrecht treiben diesen Trend. Was viele Firmen noch gar nicht bewußt ist: Sind in einer Firma die notwendigen IT-Sicherheitsstrukturen nicht oder nur unzureichend implementiert, riskieren dir Verantwortlichen - häufig der Geschäftsführer oder Vorstand - die Haftung der Firma und der eigenen Person. Sie müssen sogar unter Umständen mit ihrem Privatvermögen ... mehr hier →

Auszug aus dem Prospekt ...
Das Unternehmen haftet generell für seine Mitarbeiter.
Zudem haftet die Geschäftsleitung persönlich mit ihrem Privatvermögen oder auch einer Haftstrafe.
Hier einige Beispiele, bei der straf- und zivilrechtliche Haftung besteht:

  • Veröffentlichung von Kunden-, Mandanten- oder Patientendaten
  • Download von Raubkopien oder urheberrechtlich geschützten Werken wie Musik, Filmen etc.
  • Verbreitung von kinderpornografischem Material
  • Download rassistischer oder sonstiger illegaler Inhalt
  • Download jugendgefährdender Seiten z.B. durch Praktikanten oder Auszubildende (Jugendschutzgesetz)

    Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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