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| PRESSEBERICHTE |
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Firmenleitung in der Pflicht
Gesetzgeber verschärft Anforderungen
an IT-Sicherheit in Firmen
FAZ - Mittwoch, 9. März
2005
Das Jahr 2005 wird einen entscheidenden
Richtungswechsel mit sich bringen: IT- Security wird aus Haftungsgründen
zunehmend zur Chefsache. Denn der Gesetzgeber nimmt das Firmenmanagement
verstärkt in die Pflicht, für einen sicheren Datenverkehr
zu haften. Gesetzliche Auflagen durch Sarba-nes Oxley, Basel
II oder das neue Urheberrecht treiben diesen Trend. Was viele
Firmen noch gar nicht bewußt ist: Sind in einer Firma
die notwendigen IT-Sicherheitsstrukturen nicht oder nur unzureichend
implementiert, riskieren dir Verantwortlichen - häufig
der Geschäftsführer oder Vorstand - die Haftung
der Firma und der eigenen Person. Sie müssen sogar unter
Umständen mit ihrem Privatvermögen
... mehr hier →
Auszug aus dem Prospekt ...
Das Unternehmen haftet generell für
seine Mitarbeiter.
Zudem haftet die Geschäftsleitung persönlich
mit ihrem Privatvermögen oder auch einer Haftstrafe.
Hier einige Beispiele, bei der straf- und zivilrechtliche
Haftung besteht:
- Veröffentlichung von Kunden-, Mandanten-
oder Patientendaten
- Download von Raubkopien oder urheberrechtlich
geschützten Werken wie Musik, Filmen etc.
- Verbreitung von kinderpornografischem
Material
- Download rassistischer oder sonstiger
illegaler Inhalt
- Download jugendgefährdender Seiten
z.B. durch Praktikanten oder Auszubildende (Jugendschutzgesetz)
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
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